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Was sollten Sie über Ihre Passagierrechte wissen, wenn Ihr Flug nach Palma annulliert wird?

Flüge nach Palma de Mallorca können gelegentlich gestört werden. Wenn Sie Ihre Rechte als Passagier kennen, sind Sie besser vorbereitet. Die Vorschriften der Europäischen Union, einschließlich der EU-Verordnung 261/2004, gelten hier und schützen Reisende, die von oder zu den Balearischen Inseln fliegen. Wird Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert und liegt die Verantwortung bei der Fluggesellschaft, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Diese variiert je nach Entfernung und Umständen und kann mehrere hundert Euro betragen, insbesondere bei längeren Strecken wie vom europäischen Festland.

Die Fluggesellschaften müssen Ihnen außerdem umgehend Informationen geben und Unterstützung anbieten, etwa die Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder eine Rückerstattung, falls Sie nicht reisen möchten. Verzögerungen, die einen Übernachtungsaufenthalt in Palma oder anderswo auf der Insel notwendig machen, können bei manchen Airlines eine Erstattung angemessener Kosten für Verpflegung oder Unterkunft zur Folge haben, wobei dies von der jeweiligen Firmenpolitik abhängt. Belege für alle zusätzlichen Ausgaben sollten Sie unbedingt aufbewahren.

Das TIB-Busnetz sowie der Nahverkehr in Palma bieten Alternativen, falls sich Ihre Wartezeit unerwartet verlängert. So haben Sie die Möglichkeit, die Stadt oder zum Beispiel die nahegelegene Serra de Tramuntana währenddessen zu erkunden. Eine Reiseversicherung wird dringend empfohlen, da sie zusätzlichen Schutz über die grundlegenden Verpflichtungen der Fluggesellschaft hinaus bieten kann. Wenn Sie diese Rechte kennen, lässt sich eine Flugstörung besser bewältigen und kann sogar gelegentlich noch zu einem angenehmen Teil Ihrer Reise werden.